AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), zur Nutzung der Hochseilgärten tree2tree GmbH, in Oberhausen, Dortmund & Duisburg sowie Wichtige Sicherheitshinweise

1. Nutzungsvoraussetzungen

  • a) Voraussetzung für die Nutzung des Hochseilgartens ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages gemäß dieser AGB. Hierzu muss der Teilnehmer mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er sowohl die AGB als auch die Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen hat und damit vorbehaltlos einverstanden ist.
  • b) Volljährige Teilnehmer müssen durch geeigneten Nachweis ihre Volljährigkeit darlegen. Minderjährige müssen zur Nutzung des Hochseilgartens eine Einverständniserklärung vorlegen, die von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die AGB und Sicherheitshinweise gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat und erklärt seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages seines Kindes.
  • c) Der Hochseilgarten kann nur von Teilnehmern genutzt werden, die eine Mindestgröße von 1,10 m haben. Für die höheren Parcours eines jeden Hochseilgartens ist eine Mindestgröße von 1,40 m erforderlich. Schwierige & sportliche Parcours in Oberhausen, Dortmund und Duisburg bedingen zusätzlicher Zugangsvoraussetzungen wenn vor Ort nicht anders geregelt. Diese Voraussetzungen sind in den Parcoursbeschreibungen ersichtlich und stehen im Internet vorab zum downloaden bereit oder sind mit dem Kauf einer Eintrittskarte erhältlich. Der MiniParcours im Hochseilgarten Duisburg ist für Kinder zwischen zwei und sechs Jahren kletterbar.
  • d) Kinder bis zu 14 Jahren müssen bei der Benutzung des Hochseilgartens in Begleitung eines Erwachsenen sein. Dieser ist während des Besuchs für die Aufsicht des Kindes verantwortlich. Bei Gruppen von Kindern bis zu 14 Jahren ist die Begleitung durch eine Aufsichtsperson bzw. Gruppenleitung, die während des Besuchs des Hochseilgartens die Verantwortung für die Gruppe zu tragen hat, zwingend erforderlich. Bei solchen Gruppen muss ferner eine unterschriebene Einverständniserklärung des  Erziehungsberechtigten für jedes einzelne Kind vorgelegt werden.
  • e) Der Teilnehmer hat das Eintrittsgeld im Voraus vor der Nutzung des Hochseilgartens zu entrichten.
  • f) Teilnehmer, die sich nach der entsprechenden Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, oder nach der stets verbindlichen Aussage eines Mitarbeiters von Tree2Tree, der dies im eigenen Ermessen entscheidet, nicht in der Lage sind, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Hochseilgarten verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in Form eines übertragbaren Klettergutscheins erstattet!
  • g) Der Teilnehmer erklärt und bestätigt durch seine Unterschrift, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistig und körperliche Verfassung einschränkenden Mittel, wie Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel und sonstige Drogen konsumiert hat und dass er nicht an einer Krankheit oder einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leidet, die bei der Nutzung des Hochseilgartens eine Gefahr für die eigene Person und eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen kann. Hat der verantwortliche Mitarbeiter von Tree2Tree irgendwelche Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung, muss die entsprechende Person auf die Teilnahme am Hochseilgarten verzichten.
  • h) Alle Teilnehmer akzeptieren die aktuell geltenden Regeln im Falle von Pandemien und beachten alle aktuellen Hygienevorschriften. Alle erfassten Daten tragen außerdem zur aktuellen Corona-Registrierungspflicht / Nachverfolgung bei und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert.

2. Wichtige Sicherheitshinweise

  • a) Die Benutzung des Hochseilgartens ist mit Risiken verbunden. Die Benutzung der kompletten Anlage (und ihrer Angebote wie z.B. Bubble Football) erfolgt auf eigene Gefahr insoweit, dass die Haftung von Tree2Tree gemäß der Regelung unter den Ziffern 3 a) und 4 b) eingeschränkt bzw. ausgeschlossen ist. Die Nutzung der Parcours ist bis zu einem maximalen Körpergewicht in Höhe von 140 kg, die des Powerfan-Modul bis zu einem maximalen Körpergewicht in Höhe von 120 kg, Bubble Football bis 110kg Körpergewicht, zulässig. Nutzer unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
  • b) Jeder Teilnehmer muss vor Benutzung des Hochseilgartens das Einweisungsvideo aufmerksam anschauen & anschließend an einer Überprüfung, der vermittelten Lerninhalte unter Beobachtung eines Trainers, aktiv im ÜbungsParcours teilnehmen. Den digitalen Zugang zu unseren Angeboten finden Sie in den QR-Codes am Ende.
  • c) Während des gesamten Aufenthaltes sind sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeiter von Tree2Tree zwingend und unverzüglich Folge zu leisten.
  • d) Der Teilnehmer darf zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein! Außer während des Umsicherungsvorganges sind stets beide Sicherungskarabiner gleichzeitig gegenläufig in das Sicherungsseil zwischen den Plattformen oder auf den Plattformen in die gelb markierten Stahlseile, die „Yellow-Line“, einzuhängen. Während der Überwindung der Elemente sind stets beide Karabiner zu verwenden. Die Sicherung mit nur einem Karabiner ist ausschließlich während eines Umsicherungsvorganges zulässig. Auf den Plattformen ist stets die „Yellow-Line“ zu verwenden.
  • e) Die Anwendung der Stahlseilrolle muss exakt entsprechend der Sicherheitseinweisung bzw. nach der den Anweisungen der Mitarbeiter von Tree2Tree erfolgen. Dies gilt insbesondere für den Bremsvorgang bei Seilabfahrten.
  • f) Auf den Baumplattformen dürfen sich höchstens zwei Teilnehmer gleichzeitig befinden. Auf den zwischen zwei Plattformen befindlichen Hindernissen darf sich immer nur ein Teilnehmer bewegen.
  • g) Die von Tree2Tree ausgeliehene Sicherheitsausrüstung (Helm, Klettergurt, Karabiner usw.) muss stets und entsprechend der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie darf nur durch Mitarbeiter von Tree2Tree an- bzw. abgelegt werden. Die Ausrüstung darf während der Nutzung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Sie darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Selbst mitgebrachte Sicherheitsausrüstung darf nicht benutzt werden. Persönliche „Kletterhandschuhe“ können nach Freigabe des Trainers verwendet werden. Geeignete Lederhandschuhe können an der Kasse käuflich erworben werden.
  • h) Gegenstände, die die Sicherheit des Teilnehmers selbst oder andere gefährden könnten (z.B. durch Herunterfallen), dürfen bei der Nutzung des Hochseilgartens nicht mitgeführt werden (z.B. Handys, Kameras, Schmuck, Rucksäcke, Taschen etc.).
  • i) Lange Haare sind in geeigneter Weise durch ein Haargummi o.ä. zusammen- und hochzubinden, um ein Verklemmen an den Rollenkarabinern, Seilen, Elementen und Übungen zu verhindern.
  • j) Auf dem Gelände des Hochseilgartens dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die gekennzeichneten Zonen im Bereich der Seilbahn dürfen nicht betreten werden.
  • k) Auf dem gesamten Gelände/Wald der Hochseilgärten Tree2Tree & in der Kletterausrüstung herrscht absolutes Rauchverbot.

3. Haftungsbeschränkung / Schäden

  • a) Die Haftung von Tree2Tree für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, dass heißt von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen darf, und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet Tree2Tree für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Tree2Tree. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber Tree2Tree ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von Tree2Tree.
  • b) Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen behält sich Tree2Tree das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
  • c) Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich einem Mitarbeiter von Tree2Tree gemeldet werden.

4. Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen

  • a) Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Mitarbeiter von Tree2Tree bzw. gegen die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 oder gegen die Sicherheitseinweisung kann der betreffende Teilnehmer von der Nutzung des Hochseilgartens ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
  • b) Für Schäden, die dem Teilnehmer nur dadurch entstehen, dass er Anweisungen von Mitarbeitern von Tree2Tree nicht Folge geleistet hat oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 oder die Sicherheitseinweisung gehalten hat, übernimmt Tree2Tree keine Haftung.
  • c) Bei Missachtung der Sicherheitshinweise, Sicherheitseinweisung und/oder Anweisungen der Mitarbeiter von Tree2Tree behält sich Tree2Tree das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen.

5. Betriebseinstellung / Nichtnutzung

  • a) Tree2Tree behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Aspekten (Feuer, Wetter, Gewitter etc.) zeitweise einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.
  • b) Beendet der Teilnehmer den Besuch des Hochseilgartens vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
  • c) Beendet der Teilnehmer den Besuch des Hochseilgartens vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises. Nutzt der Teilnehmer zu einem im Vorfeld verbindlich vereinbarten Termin den Hochseilgarten nicht, ohne dass der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde, ist Tree2Tree berechtigt, ohne weiteren Nachweis bis zu 100% des Preises einzubehalten, soweit die angebotenen Leistungen nicht kurzfristig an andere Interessenten vergeben werden konnte. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, im Einzelfall den Nachweis zu führen, dass die nach den gesetzlichen Vorschriften zu zahlende Vergütung wesentlich weniger beträgt als die vor bezeichnete Pauschale. Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt für die Nutzung des Hochseilgartens einen Ersatzteilnehmer stellen. Ansonsten gilt:Sie haben ein Outdoor Event gebucht! Wir sind für Sie bei jedem Wetter vor Ort, da bei uns das Motto: „Es gibt kein schlechtes Wetter, nur schlechte Kleidung“ Programm ist! Wir planen gemäß aller Kundenwünsche unsere Trainer im Vorfeld ein, so dass wir Sie bitten die Rechnung innerhalb einer Woche nach Erhalt zu begleichen.

6. Wiederruf / Stornierung / Umbuchung

  • a) Stornierungen sind grundsätzlich nur schriftlich in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) möglich. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: tree2tree GmbH, Hochseilgarten Oberhausen, Otto-Roelen-Str. 1, 46147 Oberhausen, info@tree2tree.de, Fax: 0208-635 83 99 .
  • b) Stornierungen von Gutscheinkäufen (Dienstleistung zu einem unbestimmten Zeitpunkt) können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gemäß 6a widerrufen werden.
  • c) Terminbuchungen zur Freizeitgestaltung unterliegen gemäß §312 b Abs. 3.6 Fernabsatzgesetz nicht dem 14-tägigen Widerrufsrecht. Der gesamte Rechnungsbetrag wird bei einem „no show“ ihres Buchungstermins fällig bzw. wird nicht erstattet. Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt für die Nutzung des Hochseilgartens einen Ersatzteilnehmer stellen. Stornierungen von Terminbuchungen (z.B. Gruppenbuchungen, Schulklassen etc. – Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt) sind 14 Tage vor dem Termin ohne Angabe von Gründen gemäß 6a möglich.
  • d) Eine terminliche Umbuchung des vereinbarten Klettertermins ist ausschließlich und zu jeder Zeit mit der hinzu buchbaren Leistung FLEX-Option ohne Angabe von Gründen möglich. Die Umbuchung kann grundsätzlich schriftlich im Vorfeld gemäß 6a oder auch mündlich am Tage des vereinbarten Klettertermins vor Ort erfolgen. Der Ausweichtermin ist innerhalb einer 12-monatigen Frist zu wählen.