Allgemeine Geschäftsbedingungen Drucken

Für die Nutzung des Hochseilgartens gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") der tree2tree GmbH ("tree2tree").

1. Nutzungsvoraussetzungen

a)    Voraussetzung für die Nutzung des Hochseilgartens ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages gemäß dieser AGB. Hierzu muss der Teilnehmer mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er sowohl die AGB als auch die Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen hat und damit vorbehaltlos einverstanden ist.
b)    Volljährige Teilnehmer muss durch geeigneten Nachweis ihre Volljährigkeit darlegen. Minderjährige müssen zur Nutzung des Hochseilgartens eine Einverständniserklärung vorlegen, die von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die AGB und Sicherheitshinweise gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat und erklärt seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages seines Kindes.
c)    Der Hochseilgarten kann von jedem Teilnehmer benutzt werden, der ein Mindestalter von fünf Jahren und eine Mindestgröße von 1,10 m hat. Für die höheren Parcours eines jeden Hochseilgartens ist eine Mindestgröße von 1,40 m erforderlich. Schwierige und sportliche Parcours in Oberhausen, Dortmund und Duisburg bedingen zusätzlicher Zugangsvoraussetzungen wenn vor Ort nicht anders geregelt. Diese Voraussetzungen sind in den Parcoursbeschreibungen ersichtlich und stehen im Internet vorab zum downloaden bereit, oder sind mit dem Kauf einer Eintrittskarte erhältlich.
d)    Kinder bis zu 14 Jahren müssen bei der Benutzung des Hochseilgartens in Begleitung eines Erwachsenen sein. Dieser ist während des Besuchs für die Aufsicht des Kindes verantwortlich.  Bei Gruppen von Kindern bis zu 14 Jahren ist die Begleitung durch eine Aufsichtsperson bzw. Gruppenleitung, die während des Besuchs des Hochseilgartens die Verantwortung für die Gruppe zu tragen hat, zwingend erforderlich. Bei solchen Gruppen muss ferner eine unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten für jedes einzelne Kind vorgelegt werden.
e)    Der Teilnehmer hat das Eintrittsgeld im Voraus vor der Nutzung des Hochseilgartens zu entrichten.
f)    Teilnehmer, die sich nach der entsprechenden Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, oder nach der stets verbindlichen Aussage eines Mitarbeiters von Tree2Tree nicht in der Lage sind, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Hochseilgarten verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in Form eines übertragbaren Klettergutscheins erstattet!
g)    Der Teilnehmer erklärt und bestätigt durch seine Unterschrift, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistig und körperliche Verfassung einschränkenden Mittel, wie Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel und sonstige Drogen konsumiert hat und dass er nicht an einer Krankheit oder einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung leidet, die bei der Nutzung des Hochseilgartens eine Gefahr für die eigene Person und eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen kann.
h)    Die Besucher der tree2tree GmbH willigen ohne Vergütung durch tree2tree  sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt darin ein, dass tree2tree berechtigt ist, im Rahmen des Besuches Bildaufnahmen, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Er verzichtet insofern auch auf das Recht am eigenen Bild. Einwilligung des Gastes zu Bildaufnahmen!

2. Wichtige Sicherheitshinweise

a)    Die Benutzung des Hochseilgartens ist mit Risiken verbunden. Die Benutzung der kompletten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr insoweit, dass die Haftung von Tree2Tree gemäß der Regelung unter den Ziffern 3 a) und 4 b) eingeschränkt bzw. ausgeschlossen ist.
b)    Jeder Teilnehmer muss vor der Benutzung des Hochseilgartens an der Sicherheitseinweisung teilnehmen.
c)    Während des gesamten Aufenthaltes sind sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeiter von Tree2Tree zwingend und unverzüglich Folge zu leisten.
d)    Der Teilnehmer darf zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein!!! Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein. Der Teilnehmer muss immer durch mindestens einen Sicherheitskarabiner gesichert sein.
e)    Die Anwendung der Stahlseilrolle muss exakt entsprechend der Sicherheitseinweisung bzw. nach der den Anweisungen der Mitarbeiter von Tree2Tree erfolgen.
f)    Auf den Baumplattformen dürfen sich höchstens zwei Teilnehmer gleichzeitig befinden. Auf den zwischen zwei Plattformen befindlichen Hindernissen darf sich immer nur ein Teilnehmer bewegen.
g)    Die von Tree2Tree ausgeliehene Sicherheitsausrüstung (Helm, Klettergurt, Karabiner usw.) muss entsprechend der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie darf nur durch Mitarbeiter von Tree2Tree an- bzw. abgelegt werden. Die Ausrüstung darf während der Nutzung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Sie darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Selbst mitgebrachte Ausrüstung darf nicht benutzt werden.
h)    Gegenstände, die die Sicherheit des Teilnehmers selbst oder andere gefährden könnten (z.B. durch Herunterfallen), dürfen bei der Nutzung des Hochseilgartens nicht mitgeführt werden (z.B. Handys, Kameras, Schmuck, Rucksäcke, Taschen etc.).
i)    Lange Haare sind in geeigneter Weise durch ein Haargummi o.ä. zusammen- und hochzubinden, um ein Verklemmen an den Rollenkarabinern, Seilen, Elementen und Übungen zu verhindern.
j)    Auf dem Gelände des Hochseilgartens dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die gekennzeichneten Zonen im Bereich der Seilbahn dürfen nicht betreten werden.
k)    Auf dem gesamten Gelände der Hochseilgärten Tree2Tree herrscht absolutes Rauchverbot.

3. Haftungsbeschränkung / Schäden

a)    Die Haftung von Tree2Tree für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet Tree2Tree für jeden Grad des Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Tree2Tree. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber Tree2Tree ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen von Tree2Tree.
b)    Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen behält sich Tree2Tree das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
c)    Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich einem Mitarbeiter von Tree2Tree gemeldet werden.

4. Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen

a)    Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Mitarbeiter von Tree2Tree bzw. gegen die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 oder gegen die Sicherheitseinweisung kann der betreffende Teilnehmer von der Nutzung des Hochseilgartens ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
b)    Für Schäden, die dem Teilnehmer nur dadurch entstehen, dass er Anweisungen von Mitarbeitern von Tree2Tree nicht Folge geleistet hat oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 oder die Sicherheitseinweisung gehalten hat, übernimmt Tree2Tree keine Haftung.
c)    Bei Missachtung der Sicherheitshinweise, Sicherheitseinweisung und/oder Anweisungen der Mitarbeiter von Tree2Tree behält sich Tree2Tree das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen.

5. Betriebseinstellung / Nichtnutzung / Stornierung bzw. Rücktritt des Kunden / Umbuchung

a)    Tree2Tree behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Aspekten (Feuer, Wetter etc.) zeitweise einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.
b)    Beendet der Teilnehmer den Besuch des Hochseilgartens vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
c)     Nutzt der Teilnehmer zu einem im Vorfeld verbindlich vereinbarten Termin den Hochseilgarten nicht, ohne dass der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde, ist Tree2Tree berechtigt, ohne weiteren Nachweis bis zu 90% des Preises einzubehalten, soweit die angebotenen Leistungen nicht kurzfristig an andere Interessenten vergeben werden konnte. Bei entsprechendem Nachweis kann Tree2Tree einen höheren Betrag einbehalten. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, im Einzelfall den Nachweis zu führen, dass die nach den gesetzlichen Vorschriften zu zahlende Vergütung weniger beträgt als die vor bezeichnete Pauschale. Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt für die Nutzung des Hochseilgartens einen Ersatzteilnehmer stellen.

Ansonsten gilt:
Sie haben ein Outdoor-Event gebucht! Wir sind für Sie bei jedem Wetter vor Ort, da bei uns das Motto: "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur schlechte Kleidung" Programm ist! Sie haben ein bis zwei Tage vorher Zeit sich gemäß Wetterbericht darauf ein zu stellen! Wir vergleichen unser Angebot immer mit einem Open Air Konzert, hier werden die Tickets vom Konzertbesucher im Voraus erstanden. Ansonsten könnten wir den Buchungsservice einstellen und es gäbe ein Chaos. Wir planen gemäß aller Kundenwünsche unsere Trainer im Vorfeld ein, so dass wir Sie bitten die Rechnung nach Möglichkeit innerhalb 1 Woche zu begleichen, damit Ihre Buchung "scharf" geschaltet werden kann und die Planungen abgeschlossen werden können.


Phase 1) Kostenlos stornieren können Sie bis 1 Woche vor Ihrem Termin nur in schriftlicher Form. Sie erhalten den Rechnungsbetrag abzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 2 € , auf Ihr Konto gutgeschrieben. Dazu mailen Sie bitte, an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Ihre Kontodaten unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer & dem gebuchtem Termin.


Phase 2) In den Tagen 6 - 1 vor Ihrem Termin erheben wir bei einer Stornierung eine Stornogebühr in Höhe von 40 € . Dazu mailen Sie bitte, an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Ihre Kontodaten mit Angabe Ihrer Rechnungsnummer & gebuchtem Termin.


Phase 3) Kostenlos umbuchen können Sie jedoch bis 24 Std. vor Ihrer Buchung via Email, an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Ab 24 Std. - 0 vorher ist keine Umbuchung mehr möglich! Der gesamte Rechnungsbetrag wird bei einem "no show" Ihres Buchungstermins nicht erstattet!

Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") der tree2tree GmbH ("tree2tree") als PDF Dokument herunterladen.

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